Wichtige Hinweise zur Geflügelpest.
Sofortige Schutzmaßnahmen und neue Pflichten in Kraft
Die Stadt Gera hat aufgrund aktueller Nachweise der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, H5N1) – bekannt als Geflügelpest – eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Risiko eines Viruseintrags in Hausgeflügelbestände wird derzeit als hoch eingestuft, insbesondere in Gebieten mit Kontakt zu Wildvögeln wie entlang der Weißen Elster.
Was das für Geflügelhalter in Röppisch bedeutet:
1. Aufstallungspflicht tritt sofort in Kraft: Der Ortsteil Röppisch gehört zu den betroffenen Gebieten (Debschwitz, Dürrenebersdorf, Falka, Otticha, Kaimberg, Langengrobsdorf, Liebschwitz, Lusan, Pforten, Röppisch, Taubenpreskeln, Lietzsch, Weißig, Gorlitzsch, Windischenbernsdorf, Zwötzen).
Das bedeutet:
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Geflügel (Hühner, Enten, Gänse etc.) muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer abgedeckten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung gehalten werden.
2. Neue Meldepflicht (Unverzüglich nachholen!): Alle Geflügelhalter, deren Tiere noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera gemeldet sind, sind verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen.
3. Verkaufsverbot und Einschränkungen: Der Verkauf oder Tausch von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist im gesamten Stadtgebiet untersagt.
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Ausnahmen gelten nur unter strengen Auflagen (tierärztlicher Gesundheitsnachweis, 14-tägige wildvogelsichere Haltung der Tiere vor dem Verkauf). Bei Wassergeflügel ist zusätzlich eine virologische Untersuchung erforderlich.
4. Einschränkungen bei Veranstaltungen: In den betroffenen Gebieten dürfen keine Ausstellungen oder Veranstaltungen mit Geflügel stattfinden.
Inkrafttreten und Einsichtnahme
Die Verfügungen wurden am 7. und 14. November 2025 veröffentlicht und sind auf der städtischen Website unter www.Gera.de vollständig einsehbar.
Bitte beachten Sie diese Anweisungen im Sinne des Schutzes Ihrer eigenen Bestände und zur Eindämmung der Seuche.